Service nach Mass!

Wartungsvertrag ab CHF 550

Die regelmässige Wartung durch den Fachmann ist eine wichtige Voraussetzung für den dauerhaft zuverlässigen Betrieb der Heizungsanlage und gewährleistet, dass die Anlage umweltschonend und wirtschaftlich arbeitet. Aus diesem Grund bietet Ihnen die Allotherm AG einen Wartungsvertrag an, welcher eine einwandfreie Funktion des Kessels gewährleistet und eine Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen beinhaltet.

Ein umfassendes Angebot

Allotherm führt jährlich oder alle 2 Jahre einen Servicegang gemäss der Wartungscheckliste des Kesselherstellers aus. Verschleissteile wie Kondensatoren, Zündelemente, Kohlenbürsten usw. werden vorsorglich ersetzt. Der genaue Umfang ist in der jeweiligen Wartungscheckliste pro Kesseltyp definiert, dieser ist Bestandteil des Wartungsvertrages.

Ersatz- und Reparaturmaterial ist nicht Bestandteil des Vertrages, jedoch erhalten Sie Rabatt auf sämtliche Ersatzteile.

Zusätzliche Serviceeinsätze werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Betriebssicherheit

  • Erhöhte Betriebssicherheit
  • Minimierung von Störungen und Ausfällen
  • Erhaltung der Leistung und des Wirkungsgrades der Anlage
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15% Rabatt auf Ersatzteile

In der Vertragspauschale enthalten:

  • Klein- und Verbrauchsmaterial
  • Kondensatoren
  • Kohlenbürsten
  • Schmiermittel
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Reduzierte Einsatzpauschale bei Piketteinsatz

  • 90.– pro Einsatz bei Wartungsvertrag mit jährlichem Servicegang
  • 120.– pro Einsatz bei Wartungsvertrag mit Servicegang alle zwei Jahre
  • 180.– pro Einsatz ohne Wartungsvertrag
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50% Rabatt auf Emissionsmessung

Rabatt auf CO₂-Emissionsmessung bei gleizeitigem Servicegang. Preisbasis ist das jeweils aktuelle Preisbuch der Allotherm AG (Anlagen <70kW, in messberechtigten Kantonen).

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Bedingungen

Allgemeines

Einhaltung der Bedienungsanleitung gemäss Kesselhersteller mit den Angaben über Wartung und Reinigung, die trotz Wartungsvertrag vom Kunden selbst durchzuführen sind.
Es wird empfohlen in regelmässigen Abständen (je nach Belastung, Betriebsstunden und Brennstoff) einen fachmännischen Service durchzuführen. Gerne beraten wir Sie bezüglich Häufigkeit und Umfang Ihres Wartungsvertrages.

Vertragskündigung

Die Vertragspauschale wird jährlich oder alle zwei Jahre im Herbst in Rechnung gestellt, damit Vergünstigungen auf Piketteinsätze und Ersatzteile lückenlos gewährleistet sind.
Dieser Wartungsvertrag kann jährlich bis spätestens 31. Oktober gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Wartungsvertrag um ein weiteres Jahr (bzw. um 2 Jahre). Arbeiten und Pikettvergünstigungen erfolgen erst nach Zahlungseingang.

Terminierung

Der Kundendienst der Allotherm AG führt die Arbeiten zwischen den Heizsaisons aus (in der Regel zwischen März und September).

Vorbehalte/Spezialfälle

Die Allotherm AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages die Anlage vor Ort zu beurteilen, eine Zustandsanalyse und allenfalls nötige Service- und Reparaturarbeiten im Aufwand zu erledigen. Auf das hierfür benötigte Material gibt es wie im Wartungsvertrag bereits 15% Rabatt.
Für Anlagen mit erhöhten Belastungen und Betriebsstunden, Sonderbrennstoffen, speziellen Fördersystemen und Abgasbehandlungssystemen oder weiteren Zusatzbauteilen sowie Fremdhersteller erstellen wir ein individuelles, anlagespezifisches Wartungsvertragsangebot.

Anmeldung Wartungsvertrag