Wartungsvertrag ab CHF 550
Die regelmässige Wartung durch den Fachmann ist eine wichtige Voraussetzung für den dauerhaft zuverlässigen Betrieb der Heizungsanlage und gewährleistet, dass die Anlage umweltschonend und wirtschaftlich arbeitet. Aus diesem Grund bietet Ihnen die Allotherm AG einen Wartungsvertrag an, welcher eine einwandfreie Funktion des Kessels gewährleistet und eine Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen beinhaltet.
Ein umfassendes Angebot
Allotherm führt jährlich oder alle 2 Jahre einen Servicegang gemäss der Wartungscheckliste des Kesselherstellers aus. Verschleissteile wie Kondensatoren, Zündelemente, Kohlenbürsten usw. werden vorsorglich ersetzt. Der genaue Umfang ist in der jeweiligen Wartungscheckliste pro Kesseltyp definiert, dieser ist Bestandteil des Wartungsvertrages.
Ersatz- und Reparaturmaterial ist nicht Bestandteil des Vertrages, jedoch erhalten Sie Rabatt auf sämtliche Ersatzteile.
Zusätzliche Serviceeinsätze werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Betriebssicherheit
- Erhöhte Betriebssicherheit
- Minimierung von Störungen und Ausfällen
- Erhaltung der Leistung und des Wirkungsgrades der Anlage
15% Rabatt auf Ersatzteile
In der Vertragspauschale enthalten:
- Klein- und Verbrauchsmaterial
- Kondensatoren
- Kohlenbürsten
- Schmiermittel
Reduzierte Einsatzpauschale bei Piketteinsatz
- 90.– pro Einsatz bei Wartungsvertrag mit jährlichem Servicegang
- 120.– pro Einsatz bei Wartungsvertrag mit Servicegang alle zwei Jahre
- 180.– pro Einsatz ohne Wartungsvertrag
50% Rabatt auf Emissionsmessung
Rabatt auf CO₂-Emissionsmessung bei gleizeitigem Servicegang. Preisbasis ist das jeweils aktuelle Preisbuch der Allotherm AG (Anlagen <70kW, in messberechtigten Kantonen).
Bedingungen
Allgemeines
Es wird empfohlen in regelmässigen Abständen (je nach Belastung, Betriebsstunden und Brennstoff) einen fachmännischen Service durchzuführen. Gerne beraten wir Sie bezüglich Häufigkeit und Umfang Ihres Wartungsvertrages.
Vertragskündigung
Dieser Wartungsvertrag kann jährlich bis spätestens 31. Oktober gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Wartungsvertrag um ein weiteres Jahr (bzw. um 2 Jahre). Arbeiten und Pikettvergünstigungen erfolgen erst nach Zahlungseingang.
Terminierung
Vorbehalte/Spezialfälle
Für Anlagen mit erhöhten Belastungen und Betriebsstunden, Sonderbrennstoffen, speziellen Fördersystemen und Abgasbehandlungssystemen oder weiteren Zusatzbauteilen sowie Fremdhersteller erstellen wir ein individuelles, anlagespezifisches Wartungsvertragsangebot.